Bedingungen

Unser Rekrutierungsangebot bietet dir:

- Einen strukturierten dreiphasigen Unterstützungsplan. - Unbefristete Arbeitsverträge und angemessene Gehälter. - Deutschkurs. - Unterkunft und Verpflegung. - Personalisierte Integration mit Begleitung auf Portugiesisch. - Unterstützung bei bürokratischen Angelegenheiten. Für weitere Informationen siehe die Details unten.

Phasenweiser Unterstützungsplan:

Unbefristeter Arbeitsvertrag, Bruttolohn von 2.700 Schweizer Franken. Erforderliche Deutschkenntnisse: Für Phase 1 des Unterstützungsplans sind keine Deutschkenntnisse erforderlich. Sie können diese Phase ohne Deutschkenntnisse beginnen. Voraussichtliche Dauer von Phase 1: Phase 1 dauert in der Regel 4 bis 6 Monate, abhängig von Ihrem Lernfortschritt. Der Deutschkurs in Phase 1 wird vollständig von averecura finanziert, was bedeutet, dass die Kurszeit als Arbeitszeit angerechnet wird; Sie verbringen die Hälfte der Zeit an Ihrem Arbeitsplatz und die andere Hälfte in der Sprachschule, um anschließend die Prüfung (telc) abzulegen und das A2-Deutschzertifikat (Telc) zu erhalten. Die Prüfungsgebühren werden ebenfalls von averecura übernommen. Voraussetzungen für den Eintritt in Phase 2: Besitz des A2-Deutschzertifikats (Telc), das durch das erfolgreiche Bestehen der A2-Sprachprüfung erworben wurde. Nach Vorlage des Zertifikats treten Sie am 1. Tag des Folgemonats nach dem Datum der Zertifikatseinreichung in Phase 2 des Unterstützungsplans ein.

Wechselkursnotierung bei der Schweizerischen Nationalbank (SNB)

Unbefristeter Arbeitsvertrag, Bruttolohn von 4'300 Schweizer Franken. Erforderliche Deutschkenntnisse: Für Phase 2 des Förderplans sind Deutschkenntnisse von mindestens Niveau A2 erforderlich, nachgewiesen durch das erworbene Telc A2-Zertifikat. Voraussichtliche Dauer von Phase 2: Diese Phase dauert in der Regel 2 bis 4 Monate, je nach Ihrem Lernfortschritt. In Phase 2 wird der fortlaufende Sprachunterricht nur teilweise von averecura finanziert. Das bedeutet, dass der Deutschunterricht als Arbeitszeit angerechnet wird – Sie verbringen die Hälfte Ihrer Arbeitszeit an Ihrem Arbeitsplatz und die andere Hälfte in der Deutschschule. Nach Abschluss des B1-Kurses arbeiten Sie erstmals die volle vertragliche Arbeitszeit an Ihrem Arbeitsplatz. Die Prüfungsgebühr für das B1-Zertifikat wird von averecura übernommen, die monatlichen Kosten für den Deutschkurs tragen Sie jedoch selbst. Voraussetzungen für den Übergang in Phase 3: 1. Vorlage des Deutsch-Zertifikats B1 (Telc), erworben durch das erfolgreiche Bestehen der B1-Prüfung. 2. Vorlage der Anmeldebestätigung für den Sprachkurs zum B2-Zertifikat. 3. Beginn des Anerkennungsverfahrens des Diploms durch das Schweizerische Rote Kreuz (Pre-Check) und Vorlage des Nachweises mit der Referenznummer des Anerkennungsverfahrens. Nach Vorlage dieser drei Dokumente treten Sie am 1. Tag des Monats, der auf das Datum der Einreichung der vollständigen Unterlagen folgt, in Phase 3 ein.

Wechselkursnotierung bei der Schweizerischen Nationalbank (SNB)

Unbefristeter Arbeitsvertrag, Bruttolohn von 5'450 Schweizer Franken. Sie treten in Phase 3 des Förderplans ein, auch wenn Sie nach Ihrem Sprachkurs noch kein B2-Zertifikat erworben haben. Während dieser Zeit beträgt Ihr Bruttolohn 5'450 Schweizer Franken. Sobald Sie Ihr B2-Sprachzertifikat und die Anerkennung des Bachelor-Diploms durch das Schweizerische Rote Kreuz vorlegen, erhöht sich Ihr Bruttolohn auf 5'900 Schweizer Franken. Diese Lohnerhöhung tritt am 1. Tag des Monats in Kraft, der auf das Datum der Erfüllung der Voraussetzungen folgt. Erforderliche Deutschkenntnisse: In Phase 3 des Förderplans ist Ihr Sprachniveau B1 in Deutsch erforderlich, nachgewiesen durch Ihr Telc B1-Zertifikat. Der Deutschkurs in Phase 3 wird vollständig von Ihnen selbst finanziert. Das bedeutet, dass Sie unabhängig entscheiden, welcher Weg am besten geeignet ist, um das Sprachniveau B2 zu erreichen. Der Unterricht findet ausserhalb der Arbeitszeit statt und die Kosten für die Schule und die Prüfung tragen Sie selbst. Voraussetzungen für den Verbleib in Phase 3: Nach dem Eintritt in Phase 3 haben Sie 12 Monate Zeit, um das Anerkennungsverfahren für das Diplom durch das Schweizerische Rote Kreuz abzuschliessen. Für die Anerkennung ist das Deutsch-Zertifikat B2 obligatorisch.

Wechselkursnotierung bei der Schweizerischen Nationalbank (SNB)

Allgemeine Rekrutierungsbedingungen:

Zusätzlich zum Förderplan bieten wir Ihnen verschiedene weitere Vorteile, wie zum Beispiel: • Schnupperwoche • Unterkunft und Verpflegung • Bürokratische Unterstützung • Deutschkurs • Massgeschneiderte Zeitplanung • Individuelle Integration • Flexible Arbeitszeiten und 5 Wochen Ferien • Monetäre Bonuszahlungen für Qualitätsstunden • Unbefristete Verträge und 13. Monatslohn • Einseitige Kündigung des Arbeitsvertrags

• Dieser Rekrutierungsprozess bietet dir die Möglichkeit, eine Schnupperwoche in unseren Einrichtungen zu absolvieren – völlig unverbindlich für beide Seiten. Ziel ist es, dass du deine zukünftige Rolle, unsere Arbeitsmethoden sowie die Dynamik der verschiedenen Teams und Abteilungen kennenlernen kannst. • Diese Schnupperwoche findet immer vor der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags statt, damit du die Realität der Tätigkeit und das Arbeitsumfeld beurteilen kannst. Dies ermöglicht dir eine bewusste, informierte und wohlüberlegte Entscheidung für diesen wichtigen Schritt in deiner beruflichen Laufbahn. • Während der Schnupperwoche stellt dir die Gruppe Averecura eine kostenlose Unterkunft sowie drei Mahlzeiten pro Tag zur Verfügung. Die einzigen Kosten, die du selbst tragen musst, sind die Reisekosten zwischen deinem Wohnort und der Schweiz.

• Unterkunftspaket Nach Abschluss deiner Schnupperwoche hast du die Möglichkeit, eines der möblierten Zimmer zu mieten, die von der Gruppe Averecura in Wohngemeinschaften mit anderen rekrutierten Pflegefachkräften zur Verfügung gestellt werden. Die monatliche Miete beträgt 600 Schweizer Franken (CHF 600), exklusive Nebenkosten. • Verpflegungspaket Nach Abschluss deiner Schnupperwoche kannst du dich für das Verpflegungspaket der Gruppe Averecura entscheiden, das die drei Hauptmahlzeiten pro Tag (Frühstück, Mittagessen und Abendessen) im Restaurant der Einrichtung umfasst, in der du tätig bist. Die Kosten für diesen Service betragen 250 Schweizer Franken (CHF 250) pro Monat.

Wechselkurs beim Schweizer Nationalbank (SNB)

• Die Gruppe Averecura begleitet dich vom ersten Kontakt an individuell und umfassend. Nach deiner Ankunft in der Schweiz profitierst du von einer engen und persönlichen Betreuung, die darauf ausgelegt ist, deine berufliche und persönliche Integration zu erleichtern. • Diese Unterstützung umfasst Hilfe bei allen obligatorischen administrativen Formalitäten, insbesondere beim Abschluss der Krankenversicherung (gesetzlich vorgeschrieben), bei der Anmeldung bei den Einwanderungsbehörden, bei der Eröffnung eines Bankkontos und beim Anerkennungsverfahren für dein Diplom. • Darüber hinaus stellen wir alle notwendigen Informationen und Anleitungen bereit, um dir bei der Bewältigung der praktischen Aspekte deines neuen Lebens in der Schweiz während der Eingewöhnungsphase zu helfen. Du erhältst unter anderem Unterstützung beim Umschreiben des Führerscheins, bei der Beschaffung einer Schweizer Mobilfunknummer, beim Erwerb von ÖV-Abonnements sowie bei anderen alltäglichen Fragen, die während deiner Integration auftreten können.

• Deutschkurs während Phase 1 und Phase 2 des Unterstützungsplans (Niveaus A1 bis B1) Der Deutschkurs ist intensiv gestaltet und findet an fünf Tagen pro Woche statt, mit insgesamt vier Unterrichtseinheiten à 50 Minuten pro Tag. Wann immer möglich (abhängig von der Organisation der Sprachschule), erfolgt der Übergang zwischen den verschiedenen Niveaustufen ohne Unterbrechung, ausser während der Schulferien. Die Ausbildung beginnt auf dem Niveau A1 und führt bis zum Abschluss des Niveaus B1, was eine Dauer von etwa sechs Monaten umfasst. Jedes Sprachniveau (A1, A2 und B1) ist in zwei Etappen unterteilt, die jeweils etwa einen Monat dauern. • Deutschkurs während Phase 3 des Unterstützungsplans (Niveau B2) Während Phase 3 ist das Ziel der Abschluss des Deutsch-Niveaus B2. Die Ausbildung findet berufsbegleitend in einem semi-intensiven Format statt, sodass du die Modalität und das Lerntempo wählen kannst, die am besten zu deiner persönlichen und beruflichen Situation passen. Das Erreichen des B2-Niveaus ist ein wesentlicher Schritt zur Festigung deiner Sprachkenntnisse, für deine berufliche Integration in der Schweiz und für die Anerkennung deines Berufsdiploms durch die zuständigen Behörden.

Es gibt keine spezifischen Fristen oder Daten für die Einreichung deiner Bewerbung. Der Bewerbungs- und Einstellungsprozess richtet sich nach deiner persönlichen Verfügbarkeit, deinen Planungsmöglichkeiten und den Rekrutierungsbedürfnissen unserer Einheiten. Im Laufe des Bewerbungsprozesses wird mit dir ein individueller Zeitplan erstellt, der auf die verschiedenen Phasen der Vorbereitung und Integration abgestimmt ist.

Deine Integration wird von portugiesischen Pflegefachkräften begleitet, die dir im Alltag zur Seite stehen, deine Anpassung an das neue berufliche Umfeld erleichtern und dir bei Fragen oder Unklarheiten jederzeit auf Portugiesisch weiterhelfen.

• Wöchentliche Arbeitszeit Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 42 Stunden. Die Schichten dauern 8,5 Stunden am Tag und 10,5 Stunden in der Nacht. • Tag- und Nachtteams Die Pflegefachkraft kann wählen, ob sie in einem Tag- oder Nachtteam arbeiten möchte. Tagteams arbeiten ausschliesslich tagsüber ohne Nachtschichten, während Nachtteams ausschliesslich für den Nachtdienst zuständig sind. • Ferien Pro Kalenderjahr hast du Anspruch auf 5 Wochen Ferien (25 Arbeitstage), was einer zusätzlichen Woche gegenüber dem gesetzlichen Minimum entspricht.

• Gehalt Das Gehalt wird bis zum 25. jedes Monats ausgezahlt. Fällt der 25. nicht auf einen Arbeitstag, erfolgt die Zahlung am unmittelbar vorangegangenen Arbeitstag. • Brutto- und Nettogehalt Die angegebenen monatlichen Gehaltswerte sind Bruttobeträge vor Abzug der obligatorischen gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge. Diese Abzüge, insbesondere für Altersvorsorge, Arbeitslosenversicherung, Invalidenversicherung, Einkommenssteuer (Quellensteuer) u. a., werden monatlich direkt vom Bruttogehalt einbehalten und ergeben den endgültigen Nettolohn. • Wochenenden und Feiertage Für die Arbeit an Wochenenden und Feiertagen wird ein finanzieller Zuschlag in Höhe von 50 Schweizer Franken (CHF 50) pro Schicht gewährt.

• Arbeitsvertrag In allen Phasen des Unterstützungsprogramms werden unbefristete Arbeitsverträge abgeschlossen, die ein stabiles und kontinuierliches Arbeitsverhältnis garantieren. • Dein 13. Monatslohn Alle Mitarbeitenden haben Anspruch auf einen 13. Monatslohn. Dieser Betrag wird üblicherweise am Ende jedes Kalenderjahres zusammen mit der Gehaltsabrechnung für Dezember ausgezahlt.

Während der Laufzeit des Vertrags der Phase 1 (Integration): Sollte das Arbeitsverhältnis während dieser Phase einseitig durch dich gekündigt werden, entspricht die vom Arbeitnehmer an das Unternehmen zu leistende Entschädigung lediglich den Kosten für den vom Unternehmen finanzierten Deutschkurs. Während der Laufzeit des Vertrags der Phase 2 (Pflegeassistent/in): Sollte das Arbeitsverhältnis während dieser Phase einseitig durch dich gekündigt werden, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Unternehmen eine feste Entschädigung in Höhe von 6.000 Schweizer Franken (CHF 6.000) zu zahlen, die bis zum letzten Arbeitstag zu begleichen ist. Während des Vertrags in Phase 3 (Pflegefachperson): Sollte das Arbeitsverhältnis während dieser Phase einseitig durch dich gekündigt werden, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Unternehmen eine finanzielle Entschädigung zu zahlen. Der Betrag variiert je nach Dauer der erbrachten Dienstzeit als Pflegefachperson während der Phase 3 des Unterstützungsplans gemäss folgendem Schema: • Vom 1. bis zum 12. Monat der Vertragslaufzeit während Phase 3: 6.000 Schweizer Franken (CHF 6.000); • Vom 13. bis zum 24. Monat der Vertragslaufzeit während Phase 3: 3.000 Schweizer Franken (CHF 3.000); • Ab dem 25. Monat der Vertragslaufzeit während Phase 3: 0 Schweizer Franken (CHF 0). Der gemäss dieser Klausel geschuldete Betrag muss bis zum letzten Arbeitstag vollständig beglichen werden.

Wechselkursnotierung bei der Schweizerischen Nationalbank (SNB)

Du wirst regelmässig an internen oder externen Schulungen teilnehmen, mit dem Ziel, dein Wissen zu vertiefen und deine beruflichen Kompetenzen weiterzuentwickeln. Je nach deinen Fähigkeiten, deiner Erfahrung und deiner Motivation hast du die Möglichkeit, dich für spezialisiertere Aufgaben mit mehr Verantwortung zu qualifizieren sowie gegebenenfalls neue Funktionen innerhalb der averecura-Gruppe zu übernehmen.

Vorteile der averecura-Gruppe:

Unsere Mitarbeitenden sind unser wichtigstes Kapital. Tag für Tag erbringen sie Leistungen von höchster Qualität, von denen unsere Bewohnerinnen und Bewohner rund um die Uhr profitieren, und verleihen unseren Einrichtungen ihre besondere Ausstrahlung. Die averecura-Gruppe belohnt diese Leistungen mit attraktiven Zusatzleistungen.

In­ter­ne Wei­ter­bil­dung

Ex­ter­ne Wei­ter­bil­dung

Kar­rie­re­ent­wick­lung

Kos­ten­lo­se Park­plät­ze

Kos­ten­lo­ses Früh­stück

Be­triebs­re­stau­rant

Un­be­zahl­ter Ur­laub

Dienst­al­ters­ge­schen­ke

At­trak­ti­ve Pen­si­ons­kas­sen­lö­sung für Mit­ar­bei­ten­de

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